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Reise­rück­tritts­ver­si­che­rung -
falls etwas dazwi­schen­kommt, sind wir für Sie da

Schützen Sie sich vor hohen Stornokosten mit unserer Reiserücktritts­versicherung. Wir bieten Ihnen einen optimalen Versicherungs­schutz, falls Sie Ihre Reise absagen müssen. Mit der Reiserücktritts­versicherung sichern Sie Ihre gebuchte Reise vor Reiseantritt und mit der Urlaubs­garantie einen Reise­abbruch im Urlaub ab – und das weltweit.

Häufig lohnt sich der Abschluss einer Jahres-Rücktrittsversicherung bereits ab der 2. Reise im Jahr. Auch diese ist selbstver­ständlich zu günstigen Konditionen mit der Urlaubs­garantie kombinierbar. Mit der Jahres-Reise­rücktritts­versicherung können Sie das ganze Jahr lang beliebig oft sorgen­frei reisen. Wenn Sie Ihre Reise aus versicherten Gründen nicht antreten können, bleiben Sie nicht auf hohen Reise­rücktritts­kosten sitzen.

Die Vorteile der Reise­rück­tritts­ver­si­che­rung

Mit dem Abschluss einer Reiserücktritts­versicherung bei der HanseMerkur sichern Sie sich viele Vorteile, dazu gehören:   
Bei Nichtantritt: Wir erstatten Ihnen anfallende Stornokosten, falls Sie Ihre Reise aus versicherten Gründen wie z. B. einer uner­warteten schweren Krankheit, Impf­unver­träglichkeit, Arbeitsplatz­wechsel, Kurz­arbeit oder Schwanger­schaft absagen müssen.
 

Bei verspätetem Reiseantritt: Wir erstatten Ihnen die zusätzlichen Hinreise-Mehr­kosten und nicht in Anspruch genommene Reise­leistungen (bis maximal zum versicherten Reisepreis), wenn Sie aus einem der versicherten Gründe Ihre Reise verspätet antreten.

Bei Umbuchung: Ohne Angaben von Gründen erstatten wir Ihnen Um­buchungs­kosten bis 30 Euro, wenn Sie bis 42 Tage vor Reise­beginn Ihre Reise umbuchen. Buchen Sie Ihre Reise aus einem der versicherten Gründe um, werden die Umbuchungs­kosten erstattet.

Entscheiden Sie sich für eine Reiserücktritts­versicherung mit Urlaubsgarantie (Reise­abbruch-Versicherung) und Sie müssen Ihre Reise innerhalb der ersten Reise­hälfte (max. innerhalb der ersten 8 Tage) abbrechen, erstatten wir Ihnen den gesamten Reise­preis. Erfolgt der Reise­abbruch in der zweiten Reise­hälfte (spätestens ab dem 9. Tag) erstatten wir Ihnen nicht genutzte Reise­leistungen. Verlängert sich Ihre Reise, beispiels­weise aufgrund von Lawinen, Erdbeben oder Wirbel­stürmen, erstatten wir Ihnen die zusätzlichen Unterkunfts- und Reisekosten, die durch den verlängerten Aufenthalt entstehen.

Entscheiden Sie sich für eine Jahres-Reiserücktritts­versicherung mit Urlaubsgarantie (Reise­abbruch­-Versicherung), ist jede Reisen innerhalb eines Jahres versichert.

Sie können unsere Reiserücktritts­versicherungen einfach und schnell online abschließen. Ein Vergleich unserer Leistungen lohnt sich – so finden Sie die für Sie passende Reiserücktrittsversicherung.

Optional mit Corona-Zusatzschutz abschließbar.

Optional mit unseren beiden Zusatzschutz-Versicherungen Camping-Urlaub Plus Europa und Aktiv-Urlaub Plus abschließbar.

Mit oder ohne Selbstbehalt.
 
Schließen Sie Ihre Reiserücktrittsversicherung ab und buchen Sie optional den für Sie passenden Zusatzschutz hinzu:

REISERÜCKTRITTSVERSICHERUNG

 

Corona Zusatzversicherung

Der zusätzlich zu buchende Corona-Schutz inkludiert viele Leistungen, welche im Zusammenhang mit einer Corona Infektion / Verdacht /Quarantäne NICHT in der normalen Reiseversicherung inkludiert sind.
Müssen Sie z.B. im Reiseland in Quarantäne, Ihre Busgruppe reist aber bereits während Ihrer Quarantäne ab und lässt Sie zurück, übernimmt die Corona-Versicherung Ihre Unterbringungskosten bis zum Ende der Quarantäne und die dann für Sie individuell zu leistenden Rückreisekosten

CORONA ZUSATZVERSICHERUNG